Mit meiner Unterschrift möchte ich dazu beitragen, dass gesellschaftlich und politisch alles dafür getan wird, um Kinder und Jugendliche in der Zukunft besser zu schützen. Deshalb fordere ich von allen Bundestagsabgeordneten:
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Die Kinderrechte sollen im Grundgesetz stehen!
Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln, die für das Zusammenleben wichtig sind. Alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten. Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz stehen, würde sich die gesellschaftliche Wahrnehmung von Kinderrechten verbessern. Auch Jugendämter und Gerichte müssten Kinder und Jugendliche besser schützen und beteiligen.
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Wir brauchen eine:n unabhängigen, dauerhaften Kinderschutz-Beauftragte:n auf Bundesebene!
Der/die Beauftragte und ein gut ausgestattetes Fachteam sollten bestehende Strukturen und Verfahren im Kinderschutz kritisch im Blick haben. Der Kinderschutz sollte regelmäßig überprüft werden und die Ergebnisse sowie Hinweise zur Verbesserung dem Bundestag berichtet werden. Außerdem braucht es eine bundesweite Fachaufsicht für Jugendämter. Diese dauerhafte Position des/der unabhängigen Kinderschutz-Beauftragten sollte gesetzlich verankert werden.
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Wir brauchen verpflichtende Weiterbildungen im Kinderschutz!
Es muss Schulungen geben für Fachleute, die mit Kindern und für Kinder arbeiten. Das sind zum Beispiel Lehrkräfte oder Erzieher:innen. Ziel dieser Schulungen ist es, das diese Fachleute Gewalt erkennen und passend zur Situation darauf reagieren. Dafür sollen verpflichtende und fachübergreifende Weiterbildungen entwickelt und gefördert werden für die Erzieherausbildung, die Studiengänge Soziale Arbeit und Pädagogik/Erziehungswissenschaft, die Ausbildung für das Familiengericht, das Psychologiestudium sowie die Ausbildung von Kinderärzten, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen.